Arbeitsstellenwechsel von Deutschland nach Dänemark
 
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Arbeitsstellenwechsel von Deutschland nach Dänemark

Merkliste Was man machen muss Mitzubringen Was man erhält

Finanzamt

Siehe auch:
Steuern in Dänemark

Steuern in Deutchland

Nehmen Sie Kontakt zum Finanzamt in Deutschland auf bevor Sie eine Arbeit in Dänemark antreten.

Man muss bei dem dänischen Finanzamt (skatteforvaltning) angemeldet werden und zwar entweder in der Gemeinde in der man seinen Wohnsitz hat oder in der der Betrieb liegt.
 

Steuerbescheid (Årsoplysningsseddel) und Gehaltsabrechnung;

Andere Papiere, die für die Berechnung der Steuern von Bedeutung sind.

Steuerkarte mit Informationen über den „persönlichen Freibetrag“ und Steuersatz.

 

Einwohnermelde-amt

(Folkeregister)

Siehe auch:
Anmeldungen  in Dänemark

 

Bei Arbeitsaufnahme wendet man sich zunächst an das kommunale Finanzamt (skatteforvaltning).Das Finanzamt beantragt beim Einwohnermeldeamt die CPR-Nummer.
 
Nehmen Sie Kontakt auf zu dem Einwohnermeldeamt in der deutschen Gemeinde in der Sie gemeldet sind, bevor Sie nach Dänemark ziehen oder sich dort eine Wohnung/ Zimmer mieten.  Ausweis , ggf. Heiratsurkunde bzw. Scheidungsurkunde   CPR.nr.
Man muss sich auch dann beim Einwohnermeldeamt der dänischen Gemeinde anmelden, wenn man z.B. nur eine Wohnung oder ein Zimmer für die Zeit der Arbeitstage hat.

Aufenthaltsgenehmigung

(Im Amt Sönderjylland wird die Aufenthaltsgenehmigung im Statsamt in Aabenraa ausgestellt.
 

Erteilung der Aufenthalts-genehmigung oder Ablehnung des Antrages.
Adressenänderung in Deutschland. Geben Sie die neue Adresse auch beim dänischen Einwohnermeldeamt an.  

Kranken-versicherung

Siehe auch:
Kranken- versicherung (in Dänemark)

Kranken
-versicherung (in Deutschland)

Die Regeln zur Krankenversicherung sind in Deutschland und Dänemark unterschiedlich.

Wenden Sie sich zuerst an Ihre Krankenkasse in Deutschland.

ACHTUNG: Pendler mit Wohnsitz in Deutschland und Arbeit in Dänemark müssen die Regeln besonders beachten, falls sie gleichzeitig einer Beschäftigung in Deutschland nachgehen, da sie dann nach den deutschen Regeln krankenversichert werden müssen.


Die Sozialverwaltung in Dänemark kann das Formular E-106 von der deutschen Krankenkasse als Nachweis für Versicherungszeiten in Deutschland verlangen.

Öffentliche:

-Krankenversicherung

(Gelbe Kranken-versicherungskarte)

Versicherungsschutz bei Ferienreisen

Vom Arbeitgeber bezahlt:

-Reiseversicherung im Zusammenhang mit der Ausführung von Arbeiten im Ausland.

Die Versicherungskarte muss jedes Jahr erneuert werden Beantragen Sie bei der Sozialverwaltung eine neue Versicherungskarte Neue Versicherungskarte
Es besteht ein Anspruch auf Krankentagegeld, wenn die Bedingungen hinsichtlich der Beschäftigung erfüllt sind. Wenden Sie sich an die Sozialverwaltung der Gemeinde . Die Sozialverwaltung prüft den Anspruch und entscheidet, ob Krankengeld gezahlt wird.

Arbeitsvertrag

Siehe auch:
Arbeitsverträge (in Dänemark)

 

Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf einen Arbeitsvertrag in dem – mindestens—enthalten ist, was im geltenden Gesetz genannt ist.

Achten Sie auf die Dauer des Arbeitsvertrages, d.h. ob es sich um ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis handelt.

  Arbeitsvertrag
Version 1.1 Aktualisiert : 07-11-2006
 

Arbeitsstellenwechsel von Deutschland nach Dänemark

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Arbeitgeber Die Arbeitgeber in Dänemark benötigen folgende persönliche Informationen:

Persönliche Informationen:

Name, Adresse, Telefonnummer, CPR-Nummer, Familienstand

Bank und Kontonummer

Evtl. “Pensionsordning”
Evtl. Arbeitgeber-finanzierte Rentenversicherungen

 

Der Arbeitgeber erstellt den Arbeitsvertrag und unterschreibt ihn. Der Arbeitsvertrag muss mit dem geltenden Gesetz übereinstimmen.

Gehaltsabrechnung für jede Gehaltszahlung und Steuerbescheid (Årsoplysningsseddel).

Organisationen Gewerkschaften.
In Dänemark ist man traditionell Mitglied einer Gewerkschaft. Die Mitgliedschaft bietet gratis Beratung, juristischen Beistand u.s.w.

Persönliche Informationen;

Name und Adresse des Arbeitgebers

Mitgliedskarte

Arbeitslosen-versicherung

 

Siehe auch:
Arbeitslosigkeit in Dänemark

Die Arbeitslosenversicherung ist freiwillig. Die Anmeldung zur Arbeitslosenversicherung erfolgt bei der A-Kasse, die von der jeweils für den Beruf zuständigen Gewerkschaft verwaltet wird.

Ansprüche aus ausländischen Arbeitslosenversicherungen können mit dem Formular E –301 übertragen werden.

Persönliche Informationen ; Name und Adresse des Arbeitgebers.

Aufnahmeformular DfA  AR 50 wird vom Antragsteller ausgefüllt.

Bringen Sie mit:

Gehaltsabrechnung, Name, Versicherungsstatus: Vollzeit oder Teilzeitversichert. Datum des Arbeitsbeginns.

E –301 wird vom Arbeitsagentur in Deutschland ausgestellt.

Bei Nichtzahlung der beiträge an die A-kasse erfolgt eine mahnung mit einer Zahlungsfrist. Nach vier Wochen erlischt die Mitgliedschaft.

7,4 Stunden Sperrfrist.

Aufnahmebestätigung und Mitgliedskarte werden zugeschickt.

Die Beiträge zur A-kasse, Vorruhestands-versicherung, Gewerkschaft und

Gruppenlebens-versicherungen werden nach Absprache mit dem Mitglied eingefordert.

Ausstellung des Formulars E 301 bei Arbeitsstellenwechsel ins Ausland.

Versicherungen

Man hat oft verschiedene Arten von Versicherungen, z.B. öffentliche, vom Arbeitgeber bezahlte und private.

ACHTUNG: In Dänemark ist man auf Fahrten von und zum Arbeitsplatz nicht versichert. Unfall- oder kombinierte Freizeit /Unfallversicherungen müssen extra abgeschlossen werden.
 

Private Versicherungen:

Familie/ Haftpflicht, Haus, Auto, Lebensversicherungen, Freizeit und Unfallversicherungen, Krankenversicherung und Hjemrejseforsikring etc. u.s.w.

Öffentlich

Auslandskrankenschein für Urlaubsreisen.

 

Krankenversicherung

Öffentlich:

s. unter Pkt. Krankenversicherung

Vom Arbeitgeber bezahlt: Reise und Krankenversicherung im Zusammenhang mit der Ausführung von Arbeiten im Ausland.
Arbeitsunfallversicherung   Vom Arbeitgeber bezahlt
Arbeitslosenversicherung s.Pkt. Arbeitslosenversicherung  
Gruppenlebensversicherung (Gruppelivsforsikring)  Arbeitgeber und/oder Gewerkschaft Geben Sie den Familienstand an und den Namen der begünstigten Personen.

Gewerkschaft:

“Gruppen-lebensversicherung”

Vom Arbeitgeber bezahlt:

Evtl. “Gruppen-lebensversicheru

Version 1.1 Aktualisiert : 07-11-2006

 

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Urlaub

Siehe auch:
Urlaubsregelungen in Dänemark

Urlaubsregelungen in Deutschland

Die Regeln für den Urlaubsanspruch und die Fortzahlung des Lohns während des Urlaubs sind in Dänemark und Deutschland unterschiedlich.

In Dänemark zahlt der Arbeitgeber das Urlaubsgeld auf ein sogenanntes Urlaubskonto ein.
 

Evtl. Ausfüllen einer Ferienkarte, es sei denn es wird während des Urlaubs Gehalt gezahlt.

Das erworbene Feriengeld wird vom Arbeitgeber oder vom „Ferienkonto“ausgezahlt, und zwar frühestens höchstens einen Monat vor Urlaubsantritt.

 www.FerieKonto.dk

Rente

Siehe auch:
Altersversorgung in Dänemark

Regelsaltersrente (Folkepension)  ATP, SP, Betriebsrenten, private Rentenversicherungen Evtl. Ausfüllen einer Gesundheitserklärung, sofern der Betrieb eine Betriebsrente hat. Der Arbeitgeber informiert über evtl. bestehende Betriebsrenten.
ATP: Adressenänderung im Ausland(Deutschland) Geben Sie immer die neue Adresse an; bis und wenn die ATP-Rente gezahlt wird.  

Kindergeld

Siehe auch:

Kindergeld in Dänemark

In Dänemark wird nur Kindergeld für Kinder unter 18 Jahren gezahlt.

Geben Sie die Anzahl der Kinder und evtl. andere wichtige Informationen an.

Beantragen Sie Kindergeld bei der  dänischen Gemeinde (Kommunen).
 

Die Gemeinde zahlt das Kindergeld.
Als Grenzgänger muss man sich an die Gemeinde wenden, in der der Betrieb liegt um Kindergeld zu beantragen. Das Antragsformular wird ausgefüllt und das Formular E 401 und /oder E 411 Die Formulare E 401 und / oder E 411 werden von der Gemeinde ausgehändigt.
Die Formulare E 401 und E 411 sollen vom Arbeitsagentur unterschrieben werden. Bringen Sie die Formulare E401 und/oder E 411 mit zum Arbeitsagentur Das Arbeitsagentur unterschreibt die Formulare E 401 und/oder E 411
Die unterschriebenen Formulare werden bei der dänischen Gemeinde abgegeben. Geben Sie die Formulare E 401 und E 411 mit der Unterschrift des Arbeitsagentures an die dänische Gemeinde. Wenn alle Bedingungen erfüllt sind wird das Kindergeld ausgezahlt.
Man kann evtl. Anspruch auf Kindergeld in Dänemark und Deutschland haben. Beantragen Sie Kindergeld bei der dänischen Gemeinde und bei der deutschen Familienkasse. Die Dänische Gemeinde und die Familienkasse prüfen den Anspruch und entscheiden, ob Kindergeld gezahlt wird

Arbeitssuche

Siehe auch:
Arbeitsvermittlung in Dänemark
Arbeitsvermittlung in Deutschland
 

Man kann in Deutschland und Dänemark arbeitssuchend gemeldet sein. Als Arbeitssuchender kann man bei AF (Arbeitsvermittlung)in Dänemark und beim Arbeitsagentur (AA) in Deutschland gemeldet sein.

Wenden Sie sich an AF und AA.

Evtl. Arbeitssuche via „Lebenslaufservice“ und Internet.

 
Wichtig + OBS

Schaffen Sie sich einen Überblick über Ihre eigene Situation indem Sie alle wichtigen Dokumente, wie z.B. Arbeitsverträge, Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheide, Versicherungspolicen, Kontoauszüge etc.aufbewahren.

All diese Dokumente bilden die Grundlage für die Berechnung von Leistungen im Falle der Arbeitslosigkeit oder Rente.

(Achtung:Behörden, Organisationen, u.s.w. bewahren wichtige Informationen nicht immer ausreichend lange auf)

Denken Sie daran Adressenänderungen im Ausland(Deutschland) den dänischen Behörden und Organisationen mitzuteilen.  
Persönliche Papiere Personalausweis - muss die ganze zeit während des Aufenthalts in Dänemark gültig sein.    

Bank und Zahlkarte

Es kann vorteilhaft sein ein Gehaltskonto in Dänemark einzurichten, um Gebühren für das Wechseln und Überweisungen zu vermeiden. Einige Banken haben Filialen in Deutschland und Dänemark.

Statt Bargeld kann es praktisch sein Visa-Diners- oder andere Zahlkarten zu benutzen.

   

Version 1.1 Aktualisiert : 07-11-2006